Zulassungsvoraussetzung

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung voraus. Zielgruppe sind jedenfalls Lehrer*innen mit abgeschlossenem universitärem Lehramtsstudium oder einem abgeschlossenen Bachelor- und Masterstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung, sowie an der KPH Absolvent*innen der Fachtheologie und Religionspädagogik.

Die Zustimmung des Dienstgebers ist erforderlich. Vorrangig in den Hochschullehrgang/Zertifikatskurs aufgenommen werden Personen, die bereits entsprechende facheinschlägige Qualifikationen mitbringen.